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   VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09   

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https://dejure.org/2009,36712
VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09 (https://dejure.org/2009,36712)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 L 39.09 (https://dejure.org/2009,36712)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 L 39.09 (https://dejure.org/2009,36712)
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  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09
    Die erst in den darauf folgenden Kapazitätsverordnungen (ab Kapazitätsverordnung vom 2. Mai 1979 - KapVO IV -, GVBl. S. 790) erfolgte rechtsnormförmige Festsetzung der Curricularnormwerte hatte jedoch ihre sachliche Grundlage im Berechnungssystem der Kapazitätsverordnung II und III. Diese Regelungen sind deshalb auch heute noch als verbindliche Richtschnur für die Ermittlung und Kontrolle von Curricularnormwerten anzusehen (BVerwGE 64, 77, 84; OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. März 1999 - OVG 5 NC 49.99 - HdK Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation WS 1997/98 - und vom 1. Oktober 2002 - OVG 5 NC 18.02 - FHW Wirtschaft Sommersemester 2002).
  • OVG Berlin, 09.03.1999 - 5 NC 49.99
    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09
    Die erst in den darauf folgenden Kapazitätsverordnungen (ab Kapazitätsverordnung vom 2. Mai 1979 - KapVO IV -, GVBl. S. 790) erfolgte rechtsnormförmige Festsetzung der Curricularnormwerte hatte jedoch ihre sachliche Grundlage im Berechnungssystem der Kapazitätsverordnung II und III. Diese Regelungen sind deshalb auch heute noch als verbindliche Richtschnur für die Ermittlung und Kontrolle von Curricularnormwerten anzusehen (BVerwGE 64, 77, 84; OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. März 1999 - OVG 5 NC 49.99 - HdK Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation WS 1997/98 - und vom 1. Oktober 2002 - OVG 5 NC 18.02 - FHW Wirtschaft Sommersemester 2002).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09
    Die Berechnung des Dienstleistungsexports (ausgedrückt in LVS) ergibt sich im Wesentlichen aus der in einem Curricularanteil ausgedrückten entsprechenden Lehrnachfrage der Studierenden des "fremden" Studiengangs und der voraussichtlichen Zahl dieser Studierenden im anstehenden Berechnungszeitraum, wobei in erster Linie die insoweit festgesetzte Zulassungszahl (u. U. auch die durchschnittliche tatsächliche Studienanfängerzahl früherer Semester) heranzuziehen ist (vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 15. Dezember 1989 - 7 C 17/89 -, DVBl. 1990, 531).
  • VG Berlin, 19.12.2008 - 3 A 393.08

    FHTW; Studiengang Wirtschaftskommunikation/Bachelor; Wintersemester 2008/2009;

    Auszug aus VG Berlin, 10.06.2009 - 3 L 39.09
    Die Kammer hat hierzu in ihren das Wintersemester 2008/2009 betreffenden Beschlüssen vom 19. Dezember 2008 (VG 3 A 393.08 u.a.) ausgeführt:.
  • VG Berlin, 03.02.2010 - 3 L 387.09

    Ermittlung der Ausbildungkapazität

    Die Stelle Nr. 231 (GVPl. Nr. 129 mit der K-Nr. 299), die aufgrund des zwischen dem Land Berlin und 14 Hochschulen des Landes Berlin vereinbarten "Masterplan Wissen schafft Berlins Zukunft" (vgl. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 15. Februar 2008, www.berlin.de/sen/bwf ), der eine Ausbildungs- und Forschungsoffensive zur Schaffung zusätzlicher Studierchancen darstellt, zur Verfügung gestellt wurde (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 10. Juni 2009, VG 3 L 39.09 u.a.), steht der Lehreinheit Wirtschaftskommunikation jedoch erst ab dem 1. April 2010 zur Verfügung und ist daher nur zur Hälfte kapazitätserhöhend zu berücksichtigen.
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